Aller Anfang … ist gar nicht so schwer. Gemeinsam ermitteln wir den Status Quo Ihrer Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben.
Unsere Devise dabei ist stets: Erst die Pflicht, dann die Kür. Also erst einmal Rechtssicherheit schaffen, danach kann man sich um die Feinheiten kümmern.
Ganz oft ist schon eine sehr gute Basis vorhanden, auf der man aufbauen kann. Wir nutzen gern schon vorhandene Systeme, denn erstens muss man das Rad nicht neu erfinden und zweitens spart es auch eine Menge Geld und Ressourcen, wenn man nicht ganz von vorn beginnt. Außerdem arbeiten Sie mit Ihrem System sicher schon und Ihre Mitarbeiter sind bereits damit vertraut.
Datenschutzaudit
Die DSGVO schreibt in Art. 32 Abs. 1 lit. d DSGVO vor, dass ein Datenschutzmanagementsystem auch evaluiert und überprüft werden muss:
„Die Überprüfung, welche Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit umgesetzt werden und ob, diese bezogen auf das prognostizierte Risiko geeignet sind, ein angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten, hat in regelmäßigen Abständen zu erfolgen.„
Hier bietet sich ein Datenschutzaudit an. Dieses kann man in einzelnen Bereichen oder Abteilungen durchführen oder das System ganzheitlich überprüfen. Die Häufigkeit richtet sich hierbei nach dem Risiko im Umgang mit personenbezogenen Daten.
Oft beauftragen Unternehmen hierfür externe Auditoren, da diese einen objektiven Blick auf das System haben und unabhängig agieren.
Für jedes Datenschutzaudit erhalten Sie von uns einen ausführlichen Bericht, der eventuelle Schwachstellen analysiert und Verbesserungsvorschläge unterbreitet. Bei deren Umsetzung unterstützen wir Sie mit unserem Know-how.
Für weitere Informationen oder ein Angebot nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Wir helfen Ihnen weiter unter 039771/8 123 50 oder 0152/01 70 69 90 – gerne rufen wir Sie auch zurück.